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Kinder in der Unfallversicherung - welche absicherung macht hier Sinn?

Kinder haben ein höheres Verletzungs- und Unfallrisiko als Erwachsene. Und auch hier passieren die meisten Unfälle in der Freizeit – wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht leistet. Daher kann es Sinn machen, Kinder mit einer Unfallversicherung abzusichern. Wir verraten Ihnen in diesem Beitrag unsere Tipps zur Absicherung von Kindern in der Unfallversicherung.

Absicherung der Invalidität
Für Kinder ist die wichtigste Leistung aus der Unfallversicherung die Absicherung der Invalidität. Denn erleidet ein Kind aufgrund eines Unfalls eine dauerhafte Beeinträchtigung, kann dies – neben der emotionalen – auch zu einer finanziellen Belastung für die Eltern werden. Mit der Unfallversicherung kann sowohl ein Einmalbeitrag, als auch eine monatliche Rente vereinbart werden. Der Einmalbeitrag, die sogenannte Invaliditätsleistung, hängt vom Grad der Invalidität ab.

Die Invaliditätsleistung ist wichtig, da damit auch Gehaltseinbußen ausgeglichen werden können. Das kann zum Beispiel notwendig werden, wenn ein Elternteil beruflich kürzer treten muss, um das Kind zu versorgen.

Einschluss einer Unfall-Rente
Die Vereinbarung einer Unfall-Rente ist zudem für Kinder zu empfehlen. Erleidet ein Kind durch einen Unfall einen Invaliditätsgrad von über 50 %, zahlt die Unfall-Rente ein Leben lang monatlich die vereinbarte Rente. Dies gilt auch, wenn der Vertrag nach dem Unfall gekündigt wird. So ist sichergestellt, dass ein finanzielles Sicherheitsnetz besteht, wenn das Kind aufgrund des Unfalls nie erwerbstätig wird.

Behinderungsbedingte Mehraufwendungen
Zusatzleistungen, wie behinderungsbedingte Mehraufwendungen, sollten zudem bei Abschluss in die Bewertung einfließen. Ist das Kind nach einem Unfall behindert, sind oft Anpassungen am Wohnraum notwendig, z. B. der Umbau des Badezimmers. Dadurch entstehen hohe Mehrkosten.

Achten Sie beim Abschluss einer Kinder-Unfallversicherung gerne auf diese Punkte, um den besten Schutz für den jeweiligen Bedarf zu finden. Alle Inhalte zu unserer Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen, finden Sie hier: Unfallversicherung

Tipp: Werfen Sie auch einen Blick auf die vereinbarte Privathaftpflichtversicherung. Kinder unter 7 Jahren haften in der Regel nicht für von ihnen verursachte Schäden, da sie als deliktunfähig gelten. Da eine Zahlung des Schadens aber oft von den Eltern trotzdem gewünscht wird, macht es Sinn, einen entsprechenden Tarif zu wählen, der diese Leistung enthält. Bei uns ist diese Leistung in allen Tarifen für Familien und Single mit Kind(ern), ausgenommen NEO S, eingeschlossen in unterschiedlichen Höhen.

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