In diesem Beitrag finden Sie die wichtigsten Informationen zur Einstellung des Sach, Haftpflicht- und Unfall-Neugeschäfts der Neodigital. Kfz-Versicherungen bieten wir mit dem Risikoträger Neodigital Autoversicherung AG (ein Unternehmen der HUK-COBURG) weiterhin an. Die Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir für Sie übersichtlich zusammengestellt.
Informationen zur geplanten Bestandsübertragung finden Sie hier.
Welche Produkte sind von der Einstellung des Neugeschäfts betroffen?
Neodigital bietet ab sofort nur noch Kfz-Versicherungen an. Alle anderen Versicherungen können bei uns seit dem 26.09.2026 nicht mehr neu abgeschlossen werden. Bestehende Verträge laufen unverändert weiter. Weitere Informationen finden Sie auch hier: Strategische Weiterentwicklung von Neodigital
Was bedeutet das für das Serviceportal?
Im Serviceportal sind die Tarifrechner für die Sach-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen nicht mehr verfügbar. Die Kfz-Tarifrechner sind davon nicht betroffen und stehen weiterhin wie gewohnt zur Verfügung.
Bestehende Sach-, Unfall- und Haftpflicht-Verträge können auch nach der Einstellung des Neugeschäfts weiterhin über die bekannten Wege verwaltet und geändert werden. Dies gilt auch für beitragsrelevante Vertragsänderungen.
Was passiert mit Anträgen, die vor der Einstellung des Neugeschäfts eingereicht wurden?
Alle Anträge, die uns bis zur Einstellung des Neugeschäfts erreicht haben, werden regulär weiterbearbeitet. Entscheidend ist also, dass der Antrag bis zum 26.09.2026 eingereicht wurde.
Was passiert, wenn zu einem bereits eingereichten Antrag noch Rückfragen offen sind?
Auch diese Anträge werden weiterbearbeitet. Offene Rückfragen oder eine Bearbeitung, die erst nach der Einstellung des Neugeschäfts abgeschlossen werden kann, stehen einer Policierung nicht entgegen. Entscheidend ist, dass der Antrag bis zum 26.09.2026 eingereicht wurde.
Werden bereits eingereichte Anträge auch dann policiert, wenn der Versicherungsbeginn nach dem 26. September liegt?
Ja. Auch Anträge mit einem zukünftigen Versicherungsbeginn werden regulär weiterbearbeitet und policiert, sofern sie vor der Einstellung des Neugeschäfts am 26.09.2026 eingereicht wurden.
Kann ich nach der Einstellung des Neugeschäfts noch Änderungen an bestehenden Verträgen vornehmen?
Ja. Änderungen an bestehenden Sach-, Haftpflicht- und Unfall-Verträgen bleiben weiterhin möglich. Dies gilt auch für beitragsrelevante Änderungen.
Warum kann ich im Serviceportal keinen weiteren Hund zu manchen bestehenden Verträgen hinzufügen?
Bei älteren Tarifen der Hundehalterhaftpflicht kann der bestehende Vertrag nicht um weitere Hunde ergänzt werden. Da wir diese Tarife nicht mehr anbieten, ist eine nachträgliche Erweiterung leider nicht möglich. In diesem Fall können wir Ihnen leider keinen Versicherungsschutz für den weiteren Hund anbieten.
Was ändert sich für bestehende und neue Schadenfälle?
An der Schadenbearbeitung ändert sich zunächst nichts. Bereits gemeldete Schäden werden weiterhin wie gewohnt bearbeitet. Auch neue Schäden können weiterhin über die bekannten Wege, wie z. B. im Serviceportal myNeo, gemeldet werden.
An wen kann ich mich bei Fragen zur Einstellung des Neugeschäfts wenden?
Bei Fragen zum Neugeschäftsstopp oder zu bestehenden SHU-Verträgen wenden Sie sich gerne an unser Vertriebsteam unter vertrieb@neodigital.de.
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Wir sind gerne für Sie da. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf: vertrieb@neodigital.de

