Mitarbeiter Neodigital Versicherung AG

Darauf muss bei der Absicherung von Hausbesitzer und -besitzerinnen geachtet werden

Gerade das erste Eigenheim möchten Kunden und Kundinnen in der Regel möglichst rundum – aber zu einem guten Preis – absichern. Welche Absicherungen sinnvoll sind und worauf noch zu achten ist, verraten wir Ihnen heute.

Beim Kauf eines Hauses kommt in der Regel auch das Thema Absicherung direkt auf. Ein Haus ist oft das größte Investment, das man im Leben tätigt – dieses gilt es gut abzusichern. Dabei ist eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar. Denn insbesondere Schäden durch Brand oder Leitungswasser können ansonsten schnell existenzbedrohend werden.

Grundgefahren in der Wohngebäudeversicherung
Daher haben wir uns entschieden, Feuer und Leitungswasser, und darüber hinaus, Sturm und Hagel als Grundgefahren in unsere Wohngebäudeversicherung einzuschließen. Dies bedeutet, diese Gefahren sind in unseren Normaltarifen immer abgesichert. Für uns sind das die grundlegendsten Risiken, gegen die ein Wohngebäude abgesichert sein sollte.

Elementarschutz für Naturgefahren
Zusätzlich ist oft auch eine Elementar- oder Naturgefahrenabsicherung ratsam. Diese greift z. B. bei Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen. Durch das sich verändernde Klima steigt die Gefahr von Überschwemmungen stetig. Gerade Schäden durch Hochwasser führen schnell zu hohen Kosten. Daher empfehlen wir immer, eine Absicherung für Naturgefahren zu prüfen. Im Ernstfall sind Ihre Kunden und Kundinnen so gut geschützt.

Ableitungsrohre & weitere Bausteine
Auch die Absicherung von Ableitungsrohren inner- und außerhalb des Grundstückes kann eine sinnvolle Ergänzung für die Wohngebäudeversicherung sein. Hausbesitzer:innen sind auch für Schäden an Rohren verantwortlich, die bis zum Kanalisationsanschluss führen. Das bedeutet, wenn es einen Rohrbruch unter dem Bürgersteig gibt, kann es sein, dass der Hausbesitzer bzw. die Hausbesitzerin dafür aufkommen muss.
Wenn zudem z. B. die Beschädigung von Fenstern oder Balkontüren versichert sein soll, dann muss Glasbruch als Baustein eingeschlossen werden. Hierbei ist es egal, ob man diesen Baustein in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung einschließt. In einer der beiden Absicherungen sollte er jedoch enthalten sein, wenn bei Glasschäden Versicherungsschutz bestehen soll.
Ist eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach installiert, dann lohnt es sich auch hier über die entsprechende Absicherung über die Wohngebäudeversicherung nachzudenken. Beispielsweise im Falle eines Hausbrandes kommt es auch schnell  zu Schäden an der Photovoltaik.

Grob fahrlässig?
Beim Abschluss macht es zudem Sinn, auf den Einschluss der groben Fahrlässigkeit zu achten (bei uns in allen Tarifen außer NEO S eingeschlossen). Schnell wird vergessen, das Fenster zu schließen oder die Kerze zu löschen. Auch die Übernahme von Hotelkosten, wenn ein Schadenfall eingetreten ist und die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist, hilft im Schadenfall ungemein, die finanzielle Last zu mindern. Dabei ist darauf zu achten, dass die Kosten pro Tag für das Hotel ausreichend sind. Was ausreichend ist, hängt zum Beispiel von der Anzahl der Personen, die im Hotel unterkommen müssen, und dem individuellen Lebensstandard ab. In unserem NEO L Tarif sind 200 € pro Tag für 365 Tage abgesichert. Das reicht für eine durchschnittliche vierköpfige Familie. Bitte daran denken – Nebenkosten wie z. B. Frühstück zählen nicht dazu. Die Kosten beziehen sich auf den reinen Zimmerpreis.

Insbesondere im städtischen Umfeld sind Tarife, die auch für die Beseitigung von Graffiti leisten, oft sinnvoll. Bei uns sind diese Schäden in den Tarifen NEO L und L Spezial abgesichert.

Hausratversicherung für bewegliche Sachen
Gerade, wenn man sich räumlich vergrößert, ist eine Hausratversicherung besonders relevant. In der Regel werden dadurch mehr Möbel und weitere Einrichtungsgegenstände angeschafft – die bei einem Brand oder Wasserschaden womöglich vollständig ersetzt werden müssen. Die Wohngebäudeversicherung leistet nicht für Schäden an Möbeln oder anderen beweglichen Sachen. Ohne Hausratversicherung müssen diese Kosten sonst aus eigener Tasche gezahlt werden.
In der Hausratversicherung können keine Einzelgefahren (Feuer oder Leistungswasser separat) abgesichert werden. Das heißt bei jedem Versicherer ist derselbe Umfang an Grundgefahren versichert. Auch bei der Hausratversicherung sollte auf den Einschluss der groben Fahrlässigkeit geachtet werden. Diese ist bei uns in allen Tarifen eingeschlossen.

Worauf ist sonst noch zu achten
Als Hausbesitzerin oder -besitzer haftet man zudem für Schäden, die Dritten auf dem Grundstück oder im Haus passieren. Für Einfamilienhäuser reicht hierbei in der Regel der Schutz durch eine Privathaftpflichtversicherung aus. Bei Zwei- oder Mehrfamilienhäuser sollte über eine Haus- oder Grundbesitzerhaftpflicht nachgedacht werden. Wer einen Öltank im Haus hat, sollte zudem prüfen, ob in der Privathaftpflicht Gewässerschäden abgesichert sind. Ansonsten wäre gegebenenfalls eine Gewässerschadenhaftpflicht ratsam.

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